Die menschliche Seite von Swisscham Hungary besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat, der für die täglichen Aktivitäten zuständigen Direktorin und der Büroassistentin die ihr hilft.
Vorstand
Der Vorstand ist das Leitungsgremium von Swisscham Hungary zwischen den Generalversammlungen. Die Mitglieder des Vorstands sind die leitenden Angestellten des Vereins. Der Vorstand besteht aus 15 Mitgliedern, die von der Generalversammlung (alle Mitglieder sind berechtigt, an der Generalversammlung von Swisscham Hungary teilzunehmen) für 5 Jahre gewählt werden. Swisscham Hungary hat einen Präsidenten und drei Vizepräsidenten, die von dem Vorstand von den Vorstandsmitgliedern gewählt werden – die Amtszeit beträgt hier ebenfalls 5 Jahre. Die Sitzungen des Vorsitzes sind nicht öffentlich und es werden Protokolle geführt. Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, die laut der Satzung oder dem Gesetz nicht ausdrücklich in den Arbeitskreis der Generalversammlung, des Präsidenten oder der Direktorin eingeordnet sind. Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit als Sozialarbeit aus.
Aufgaben des Vorstands:
- Verwaltung der Aktivitäten von Swisscham Hungary
- Einberufung der Generalversammlung durch Angabe der Tagesordnung
- überwacht die Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstands
- Überwachung der Aktivitäten der Direktorin
- Überwachung des Managements von Swisscham Hungary
- Genehmigung des Entwurfs des Jahresbudgets sowie des Jahresabschlusses und der Bilanz,
- Vorlegung des Entwurfs des Jahresbudgets sowie des Jahresabschlusses und der Bilanz der Generalversammlung,
- Genehmigung der Aufnahme eines neuen Mitglieds unter der Aufsicht der Satzung
- Ausführung aller Aufgaben, die in der Satzung, in der Gesetzgebung oder in der Hauptversammlung festgelegt sind
Vollständige Beschreibung: Satzung IX.
Lernen Sie die Präsidentschaft unserer Kammer persönlich kennen!
Sie können auf Interviews mit Vorstandsmitgliedern zugreifen, indem Sie auf die folgenden Bilder klicken
Präsident
Vizepräsidenten
Vorsandsmitglieder
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitgliedern, die von der Generalversammlung (alle Mitglieder sind berechtigt, an der Generalversammlung von Swisscham Hungary teilzunehmen) für 5 Jahre gewählt werden. Die Sitzungen des Aufsichtsrats sind öffentlich und es werden Protokolle erstellt. Der Aufsichtsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Präsidenten. Die Aufsichtsratsmitglieder üben ihre Tätigkeit als Sozialarbeit aus.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt:
- den Betrieb und das Management von Swisscham Hungary zu kontrollieren
- Informationen von dem Vorstand von Swisscham Hungary anzufordern
- die Bücher und Aufzeichnungen von Swisscham Hungary zu inspizieren und zu untersuchen
- an den Sitzungen des Vorstands mit beratenden Rechten teilzunehmen
Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, die Generalversammlung zu informieren, und einzuberufen, wenn ihm bekannt wird, dass:
- Während des Betriebs der Kammer gab es einen Verstoss gegen das Gesetz oder eine Unterlassung, deren Abhilfe eine Entscheidung der Generalversammlung erfordert
- Eine Tatsache, die zur Haftung von Führungskräften führt, ist aufgetreten
Vollständige Beschreibung: Satzung X.
Lernen Sie unseren Aufsichtsrat kennen!
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Aufsichtsrat
Direktorin
Die Arbeitsorganisation der Kammer wird von der Direktorin geleitet, die von dem Vorstand gewählt wird und deren Rückruf ebenfalls von dem Vorstand genehmigt wird. Die Direktorin übt diese Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis aus und gilt als leitende Angestellterin, über der die Rechte des Arbeitgebers vom Präsidenten ausgeübt werden.
Aufgabenkreis:
- Umsetzung der Resolutionen der Generalversammlung und des Vorstands
- Durchführung der laufenden Geschäfte der Kammer, Vertretung des Vereins im Sinne der Satzung, Treffen und Umsetzung operativer Entscheidungen im Rahmen der Tätigkeit des Vereins
- Ausübung der Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem / den Arbeitnehmer (n)
- Erstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen und Übermittlung an den Vorstand
- Vorbereitung des Jahresbudgets und Übermittlung an den Vorstand
- Vorbereitung auf die Einrichtung der Organe der Kammer in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung sowie die Wahl der Amtsträger
- Teilnahme an der Generalversammlung und Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Kammer
- Führung der Mitgliederliste
- Aufbewahrung der Entscheidungen, Organisationsdokumente und sonstigen Bücher der Kammer
- Aufbewahrung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kammer
Vollständige Beschreibung: Satzung XI.