Die Arbeitsorganisation der Kammer wird von der Direktorin geleitet, die von dem Vorstand gewählt wird und deren Rückruf ebenfalls von dem Vorstand genehmigt wird. Die Direktorin übt diese Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis aus und gilt als leitende Angestellterin, über der die Rechte des Arbeitgebers vom Präsidenten ausgeübt werden.
Aufgabenkreis:
- Umsetzung der Resolutionen der Generalversammlung und des Vorstands
- Durchführung der laufenden Geschäfte der Kammer, Vertretung des Vereins im Sinne der Satzung, Treffen und Umsetzung operativer Entscheidungen im Rahmen der Tätigkeit des Vereins
- Ausübung der Rechte des Arbeitgebers gegenüber dem / den Arbeitnehmer (n)
- Erstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen und Übermittlung an den Vorstand
- Vorbereitung des Jahresbudgets und Übermittlung an den Vorstand
- Vorbereitung auf die Einrichtung der Organe der Kammer in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung sowie die Wahl der Amtsträger
- Teilnahme an der Generalversammlung und Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Kammer
- Führung der Mitgliederliste
- Aufbewahrung der Entscheidungen, Organisationsdokumente und sonstigen Bücher der Kammer
- Aufbewahrung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kammer
Vollständige Beschreibung: Satzung XI.